Verbraucherbauvertrag: Ihre Rechte beim Hausbau seit 2018
Der Verbraucherbauvertrag schützt Bauherren — Widerrufsrecht, Baubeschreibung und Sicherheitsleistung erklärt.
Fakten auf einen Blick
- Widerrufsrecht: 14 Tage
- Sicherheit: 5 % Einbehalt
- Gilt seit: 01.01.2018
- Rechtsgrundlage: §§ 650i–650n BGB
Was ist der Verbraucherbauvertrag?
Seit dem 1. Januar 2018 gelten für private Bauherren besondere Schutzvorschriften im BGB (§§ 650i–650n). Der Verbraucherbauvertrag regelt den Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen und gibt dem Bauherren mehr Sicherheit als ein normaler Werkvertrag.
„Viele Bauherren wissen gar nicht, welche Rechte sie haben", sagt Thomas Hoffmann von Büdenbender Hausbau. „Dabei ist das Gesetz sehr klar und sehr bauherrenfreundlich."
Die wichtigsten Rechte
1. Widerrufsrecht (14 Tage)
Bauherren können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen — ohne Angabe von Gründen. Die Widerrufsbelehrung muss im Vertrag enthalten sein, sonst verlängert sich die Frist auf 12 Monate.
2. Baubeschreibung vor Vertragsschluss
Der Unternehmer muss vor Vertragsschluss eine detaillierte Baubeschreibung übergeben. Diese muss enthalten: Allgemeine Beschreibung des Bauwerks, Konstruktionsmerkmale, Gebäudetechnik, Energiestandard und Grundrisse.
3. Verbindlicher Fertigstellungstermin
Im Vertrag muss ein verbindlicher Termin für die Fertigstellung stehen — oder zumindest die Dauer der Baumaßnahme.
Passt das zu Ihrem Projekt?
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4. Sicherheitsleistung (5 %)
Der Bauherr darf vom ersten Abschlag an 5 % der Gesamtsumme als Sicherheit einbehalten — als Schutz gegen Baumängel.
5. Unterlagen bei Übergabe
Bei Fertigstellung muss der Unternehmer alle Unterlagen übergeben, die der Bauherr für den Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften benötigt.
Worauf achten?
„Prüfen Sie den Vertrag vor Unterschrift genau", rät Hoffmann. „Insbesondere die Baubeschreibung und den Zahlungsplan. Bei Büdenbender sind alle Verbraucherschutzrechte selbstverständlich im Vertrag enthalten — aber das ist nicht bei jedem Anbieter so."
Fazit
Der Verbraucherbauvertrag gibt Bauherren seit 2018 starke Rechte. Wer diese kennt und nutzt, baut sicherer.
Häufige Fragen
Kann ich einen Hausbauvertrag widerrufen?
Ja, der Verbraucherbauvertrag gibt Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen. Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Frist auf 12 Monate.
Was muss in der Baubeschreibung stehen?
Allgemeine Beschreibung des Bauwerks, Konstruktionsmerkmale, Gebäudetechnik, Energiestandard und Grundrisse — alles vor Vertragsschluss.
Was ist der Sicherheitseinbehalt?
Bauherren dürfen 5 % der Gesamtsumme vom ersten Abschlag an als Sicherheit einbehalten. Das schützt Sie gegen eventuelle Baumängel.